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Kinderfreundliche Gemeinde

Kriterien und Downloads

Die Initiative Kinderfreundliche Gemeinde

Die UNICEF-Initiative hat zum Ziel, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene durch geeignete Prozesse zu strukturieren und durch ein systematisches Vorgehen zu verwirklichen. Mit dem Label ausgezeichnet werden Gemeinden, die mittels vorgegebener Schritte die Kinderfreundlichkeit verbessern und sichtbare Resultate für Kinder und Jugendliche erzielen. Dadurch steigert das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» letztlich die Attraktivität der Gemeinde für alle Altersgruppen. Die UNICEF Schweiz und Liechtenstein gibt dazu vier pragmatische und sinnvolle Schritte vor:

  1. Standortbestimmung
    Mittels Online-Fragebogen werden alle für Kinder und Jugendliche relevanten Lebensbereiche beleuchtet und der Kompass der Kinderfreundlichkeit ausgerichtet.
  2. Partizipation von Kindern und Jugendlichen
    Als zentraler Bestandteil des Prozesses werden die Sichtweisen, Wünsche und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Gemeinde erhoben.
  3. Aktionsplan
    Basierend auf der Standortbestimmung und der Partizipation der Kinder und Jugendlichen definiert die Gemeinde konkrete Massnahmen zur Steigerung der Kinderfeindlichkeit während den folgenden vier Jahren. Beispiele von Aktionsplänen finden Sie unter
  4. Evaluation
    Der Prozess, den die Gemeinde durchlaufen hat, wird vor Ort durch eine externe Fachperson evaluiert.
  5. Entscheid und Zertifizierung
    Eine Kommission bestehend aus Expert:innen entscheidet über die Auszeichnung als «Kinderfreundliche Gemeinde».
Vorgehen zum Erhalt der finanziellen Unterstützung
  1. Fragen klären
    administrative Fragen: kindundjugend.so, info(at)kindundjugend.so, 079 598 11 85
    inhaltliche Fragen: Kinderfreundliche Gemeinde der UNICEF Schweiz und Liechtenstein, kfg(at)unicef.ch, 044 317 22 73, Website
  2. Finanzierungsgesuch stellen
    vgl. Eingabeformular.
  3. Prüfung des Gesuchs
    Das Gesuch wird durch kindundjugend.so geprüft.
  4. Unterzeichnung der Vereinbarung
    Nach Bewilligung des Gesuchs wird eine Vereinbarung unterzeichnet.
  5. definitiver Teilnahmeentscheid
    Die Gemeinde verpflichtet sich per Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung des Prozesses.
  6. Auszahlung Unterstützungsbeitrag
    Nach Vorliegen des Gemeinderatsbeschlusses und der unterzeichneten Vereinbarung wird der Unterstützungsbeitrag aus Mitteln des Swisslos-Fonds an die Gemeinden ausbezahlt.

Pro Jahr können höchstens fünf Gemeinden unterstützt werden. Das kantonale Budget wird nach Datum des Gesuchseingangs verteilt. Gesuche werden bis spätestens Ende November 2024 berücksichtigt.

Gesuch um kantonale Beteiligung an den Kosten des UNICEF-Prozesslabels „Kinderfreundliche Gemeinde“ (KFG)

Nach der Prüfung des Gesuchs stellen wir Ihnen eine Vereinbarung zu. Diese regelt die Voraussetzungen einer Auszahlung der finanziellen Unterstützung durch den Kanton. Darunter fallen beispielsweise die Verpflichtung zur Teilnahme am KFG-Prozess durch einen offiziellen Gemeinderatsbeschluss sowie das Einverständnis, dass kindundjugend.so und dem Kanton Solothurn die Berichte, die im Rahmen des KFG-Prozesses von UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie von der Gemeinde erstellt werden, zur Verfügung gestellt werden.

Downloads:

Broschüre_UNICEF_Initiative_KFG_DE

Informationen zur Beteiligung an den Prozesskosten: Kanton Solothurn

Nützliche Dokumente
nein
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